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Wichtige Änderung ab 01.01.2026: Neue Gerichtszuständigkeiten
Landgerichte künftig immer zuständig bei Arzthaftungssachen
Zum 1. Januar 2026 tritt eine bedeutsame Änderung der gerichtlichen Zuständigkeiten in Kraft. Grundlage ist das „Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen“, das am 8. Dezember 2025 ausgefertigt und am 11. Dezember 2025 veröffentlicht wurde.
Was bedeutet das konkret für Betroffene eines Rechtsstreits?
Erweiterte Zuständigkeit der Amtsgerichte
Ab dem 01.01.2026 sind Amtsgerichte nun für Zivilverfahren mit einem Streitwert bis zu 10.000 € zuständig (bisher bis 5.000 €). Erst darüber hinaus entscheiden die Landgerichte.
Das hat zur Folge, dass künftig deutlich mehr Verfahren bei den Amtsgerichten geführt werden. Ein entscheidender Unterschied: Vor dem Amtsgericht gilt kein Anwaltszwang. Das bedeutet, dass Betroffene sich bis zu einem Streitwert von 10.000 € selbst vertreten, Klagen einreichen und an Verhandlungen teilnehmen können – ohne einen Rechtsanwalt einschalten zu müssen.
Ausnahme: Arzthaftung bleibt beim Landgericht
Von dieser Erweiterung nicht betroffen sind Arzthaftungssachen.
In allen Streitigkeiten, die auf Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern beruhen, bleibt ausschließlich das Landgericht zuständig – unabhängig vom Streitwert.
Da bei den Landgerichten weiterhin Anwaltszwang besteht, müssen Klägerinnen und Kläger in Arzthaftungsfällen also zwingend anwaltlich vertreten sein. Das dient auch der Qualität und Professionalität der Prozessführung, da solche Verfahren meist komplex und beweisintensiv sind.
Kritische Betrachtung aus anwaltlicher Sicht
Auch wenn unsere Kanzlei aufgrund ihrer Spezialisierung im Bereich der Arzthaftung von dieser Änderung nicht unmittelbar betroffen ist, möchten wir die Neuregelung im Hinblick auf Zivilverfahren allgemein kritisch einordnen.
Auf den ersten Blick scheint die Ausweitung der Amtsgerichtszuständigkeit eine Erleichterung für Bürgerinnen und Bürger zu sein: Geringere formale Hürden und die Möglichkeit, ohne Anwalt zu klagen, scheinen einen einfacheren Zugang zur Justiz zu schaffen.
Aus anwaltlicher Erfahrung zeigt sich jedoch, dass Laien in Prozessen häufig ihre Rechte und Pflichten nicht vollständig kennen. Dies birgt erhebliche Risiken. Fehlende juristische Erfahrung kann dazu führen, dass Prozesse verloren gehen, Ansprüche verjähren oder strategisch ungünstige Entscheidungen getroffen werden.
Ein Anwalt stellt sicher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und die Erfolgschancen im Prozess maximiert sind – und prüft bereits im Vorfeld, ob überhaupt hinreichende Erfolgsaussichten für eine Klage bestehen.
Zweifel an einer Entlastung der Gerichte
Zweifelhaft bleibt auch, ob die Gesetzesänderung tatsächlich zur Entlastung der Justiz führt. Vielmehr ist zu erwarten, dass Amtsgerichte künftig mit einer Vielzahl von Klagen konfrontiert werden, die Laien ohne anwaltliche Unterstützung einreichen.
Hinzu kommt: In vielen Fällen dürfte der tatsächliche Streitwert über 10.000 € liegen – etwa bei Schadensersatzforderungen wie (vermeintlichen) Behandlungs- und Aufklärungsfehlern oder nach Verkehrsunfällen. In solchen Fällen muss das Amtsgericht den Streit an das Landgericht abgeben.
Für die klagende Partei bedeutet das einen zusätzlichen Aufwand: Sie muss sich nun doch anwaltlich vertreten lassen. Problematisch ist, dass der Anwalt in ein bereits laufendes Verfahren eintritt, in dem womöglich bereits entscheidende Weichen falsch gestellt wurden.
Unser Rat
Auch bei einem Streitwert unter 10.000 € empfehlen wir dringend, sich von Beginn an anwaltlich beraten zu lassen. Nur so ist gewährleistet, dass die Ansprüche richtig bewertet, prozessuale Risiken vermieden und die Erfolgsaussichten realistisch eingeschätzt werden.
Eine frühzeitige anwaltliche Einschaltung kann nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern häufig auch zu einer einvernehmlichen außergerichtlichen Lösung führen – bevor es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommt.
Fazit
Die Gesetzesänderung stärkt formal den Zugang zum Gericht, birgt aber in der Praxis erhebliche Risiken für diejenigen, die ohne rechtliche Unterstützung vorgehen. Besonders bei komplexen Sachverhalten – und das gilt im Medizinrecht ganz besonders – sollte auf fachkundige anwaltliche Begleitung – dies von Beginn an - keinesfalls verzichtet werden.
Irem Jung
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht