Blogbeitrag:
Urteil des EuGH schützt Rechte der Eltern von Kindern mit Behinderung
Der Arbeitgeber darf die Eltern nicht diskriminieren, da die Pflege eines Kindes mit Behinderung möglich sein muss
Mit Urteil vom 11.09.2025 hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass sich der Schutz der Rechte behinderter Personen vor indirekter Diskriminierung auf die Eltern von Kindern mit Behinderung erstreckt (EuGH, Urt. v. 11. 09.2025, Az. C-38/24). Demzufolge sind deren Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen anzupassen, sodass sich die Eltern ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.
Wir vertreten Kinder nach Geburtsschäden und Behandlungsfehlern, sodass diese Entscheidung für die Eltern unserer kleinen Mandanten sehr hilfreich ist. Nach einem solchen Schicksalsschlag ändert sich das Leben schlagartig und die Pflege und Betreuung des Kindes steht im Vordergrund. Es ist wichtig, dass den pflegenden Eltern nicht noch Steine in den Weg gelegt werden.
Mit dieser Entscheidung werden die Rechte der Eltern von pflegenden Kindern gestärkt, sodass sie nicht noch weiteren Druck von Arbeitgeberseite erleben, ggfls. verbunden mit finanziellen oder beruflichen Nachteilen. Der Druck, unter dem Eltern pflegebedürftiger Kinder stehen ist sowieso schon groß genug, dies erleben wir immer wieder in unseren Mandantengesprächen. Es freut uns, dass durch dieses Urteil eine Erleichterung erfolgt.
Laura Quirmbach, LL.M.
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Medizinrecht