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Blogbeitrag:

Die Bedeutung des Ombudsmanns/der Ombudsfrau in haftungsrechtlichen Streitigkeiten

Aktuellen Pressemitteilungen ist zu entnehmen, dass die Anrufung des. sog. Ombudsmanns auf Rekordniveau ist. Doch was hat es damit eigentlich auf sich?

Es ist nach wie vor trotz steigender Zahl der Eingaben weitgehend unbekannt, dass bei Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherer eine bequeme und kostenfreie Möglichkeit besteht, den Gang zum Gericht zu vermeiden. Dies betrifft in unserer Praxis häufig die Konstellation von Versicherten eines Rechtsschutzversicherers, welche sich mitunter zunächst gegen eine Kostenübernahme aussprechen wollen.

Seit etwas mehr als 20 Jahren gibt es den unabhängigen Verein Versicherungsombudsmann e.V., der als Schlichtungsstelle anerkannt ist und weitreichende Befugnisse hat.

So ist eine Entscheidung bis zu einem Beschwerdewert von 10.000.-€ für den Versicherer bindend, nicht aber für den Beschwerdeführer, d.h., er kann , wenn er nicht einverstanden mit der Entscheidung ist, immer noch ein ordentliches Gericht anrufen.

Bei einem höher liegenden Beschwerdewert bis 100.000.- € gibt der Ombudsmann/ die Ombudsfrau eine Empfehlung ab, der in aller Regel seitens des Versicherers entsprochen wird.

Die Anrufung des Versicherungsombudsmannes/der Versicherungsombudsfrau ist nicht nur kostenlos, sondern im Verhältnis zu einem Gerichtsverfahren auch wesentlich schneller. So dauert ein derartiges Verfahren in der Regel weniger als 3 Monate.

Wir als Kanzlei haben mit diesem Verfahren in letzter Zeit sehr positive Erfahrungen gemacht, insbesondere im Hinblick auf Rechtsschutzversicherer.

Die Sinnhaftigkeit eines solchen Verfahrens zeigt sich in den aktuellen Zahlen: im Jahre 2024 gab es die Rekordzahl von 21.548 Beschwerden bei der Ombudsstelle, das ist ein Plus von etwa 20 % gegenüber dem Vorjahr ! https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/aerger-versicherung-beschwerden-ombudsmann-streitfall-schlichtung-100.html

Siehe auch https://www.versicherungsbote.de/id/4939103/Beschwerden-ueber-Versicherungen-steigen-auf-Rekordhoch/

Besonders betroffen waren dabei die Kfz.- und Rechtsschutzversicherungen. Gerade bei bestimmten „schwarzen Schafen“ unter den Rechtschutzversicherern kann eine Eingabe bei der Ombudsstelle Wunder bewirken, wir haben das, wie oben dargestellt, in letzter Zeit mehrfach erlebt.

Fazit: bei vertraglichen Streitigkeiten mit Versicherern kann den Versicherungsnehmern/-innen ohne Bedenken eine Beschwerde beim Verein Versicherungsombudsmann e.V. empfohlen werden.

 

 

Irem Jung

Fachanwältin für Medizinrecht

Fachanwältin für Versicherungsrecht

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